Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4) - Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbsterhaltung und Selbstkontrolle

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Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) 

Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)

 

Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
 

Nicht zu den beihilfefähigen Hilfsmitteln gehören Gegenstände, die weder notwendig noch wirtschaftlich angemessen (§ 6 Absatz 3) sind, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben (§ 25 Absatz 2) oder die zur allgemeinen Lebenshaltung gehören. Nicht beihilfefähig sind insbesondere folgende Gegenstände:

1.1  Adju-Set, Adju-Sano (vielseitig verwendbarer Stuhl)  

1.2  Angorawäsche  

1.3  antiallergene Matratzen, Matratzenbezüge und Bettbezüge

1.4  Aqua-Therapie-Hose  

1.5  Arbeitsplatte zum Krankenfahrstuhl  

1.6  Assistenzhund (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

1.7  Augenheizkissen  

1.8  Autofahrerrückenstütze  

1.9  Autokindersitz  

1.10  Autokofferraumlifter  

1.11  Autolifter  

2.1  Badewannengleitschutz, -kopfstütze, -matte  

2.2  Bandage (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

2.3  barrierefreie Badewanne, Sitzbadewanne  

2.4  Basalthermometer sowie sonstige Hilfsmittel und Geräte zur Bestimmung und Kontrolle des Monatszyklus  

2.5  Bauchgurt  

2.6  Bestrahlungsgerät, -lampe zur Selbstbehandlung (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

2.7  Bett (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

2.8  Bettbrett, -füllung, -lagerungskissen, -platte, -rost, -stütze (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

2.9  Bett- und Beistelltisch  

2.10  Bidet  

2.11  Bildschirmbrille  

2.12  Blindenuhr, sprechende Armbanduhr  

3.1  (frei)  

4.1  Dusche  

5.1  Einkaufsnetz  

5.2  Einmal-Handschuhe, es sei denn, sie sind bei regelmäßiger Katheterisierung, zur endotrachialen Absaugung, im Zusammenhang mit sterilem Ansaugkatheter oder bei Querschnittgelähmten zur Darmentleerung erforderlich  

5.3  Eisbeutel und -kompressen  

5.4  Elektrische Schreibmaschine  

5.5  Elektrische Zahnbürste  

5.6  Elektrofahrzeuge, soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt  

5.7  Elektro-Luftfilter  

5.8  Elektronic-Muscle-Control (EMC 1000)  

5.9  Erektionshilfen  

6.1  Fieberthermometer  

7.1  Garage für Krankenfahrzeuge  

8.1  Handschuhe, es sei denn, sie sind nach Nummer 18.2 der Anlage 11 erforderlich  

8.2  Hängeliege  

8.3  Hausnotrufsystem  

8.4  Hautschutzmittel  

8.5  Heizdecke, -kissen  

8.6  Hilfsgerät für die Hausarbeit  

8.7  Höhensonne  

8.8  Hörkissen

8.9  Hörkragen  

9.1  Intraschallgerät (Schallwellengerät)  

9.2  Inuma-Gerät (alpha, beta, gamma)  

9.3  Ionisierungsgeräte (zum Beispiel Ionisator, Pollimed 100)  

9.4  Ionopront, Permox-Sauerstofferzeuger  

10.1  (frei)  

11.1  Klingelleuchte, die nicht von Nummer 15.4 der Anlage 11 erfasst ist  

11.2  Knickfußstrumpf  

11.3  Knoche Natur-Bruch-Slip  

11.4  Kommunikationssystem (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

11.5  Kraftfahrzeug einschließlich behindertengerechter Umrüstung  

11.6  Krankenunterlage (saugende Bettschutzeinlagen), es sei denn,

a)  sie ist zur Sicherung der Behandlung einer Krankheit bei Harn- oder Stuhlinkontinenz erforderlich oder  

b)  die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben wird damit wieder ermöglicht

11.7  Kreislaufgerät  

11.9  Kreislaufgerät  

12.1  Lagerungskissen oder -stütze, das beziehungsweise die nicht von Nummer 20.1 der Anlage 11 erfasst ist  

12.2  Language-Master  

12.3  Luftreinigungsgeräte  

13.1  Magnetfolie  

13.2  Monophonator  

13.3  Munddusche  

14.1  Nackenheizkissen  

14.2  (weggefallen)  

15.1  Öldispersionsapparat  

16.1  Pulsfrequenzmesser  

17.1  (frei)  

18.1  Raumluftbefeuchter  

18.2  Rotlichtlampe  

19.1  Salbenpinsel  

19.2  Schlaftherapiegerät (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

19.3  Schuhe (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

19.4  Spezialsitz  

19.5  Spirometer  

19.6  Sport- und Therapiegerät, beispielsweise Ergometer, Expander, Fußgymnastik-Rolle oder Ähnliches (soweit nicht in Anlage 11 aufgeführt)  

19.7  Sterilisator  

19.8  Stimmübungssystem für Kehlkopflose  

19.9  Stockroller, Stockständer  

19.10  Stufenbett  

19.11  SUNTRONIC-System (AS 43)

20.1  Taktellgerät  

20.2  Tamponapplikator  

20.3  Tandem für Behinderte  

20.4  Telefonverstärker  

20.5  Telefonhalter  

20.6  Therapeutische Wärme-/Kältesegmente  

20.7  Treppenlift, Monolift, Plattformlift  

21.1  Ultraschalltherapiegeräte  

21.2  Urin-Prüfgerät  

22.1  Venenkissen  

23.1  Waage  

23.2  Wandstandgerät  

24.1  (frei)  

25.1  (frei)  

26.1  Zahnpflegemittel  

26.2  Zweirad für Behinderte.


 

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Red 20260922

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