Bundesbeihilfeverordnung
Die Beihilfe
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Anwendungsbereich

Zur Anfrage

Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für Beihilfeberechtigte des Bundes und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Beihilfe wird in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen und in sonstigen Fällen gewährt. Die Beihilfe ergänzt die gesundheitliche Eigenvorsorge, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.


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