Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beihilfe: Keine Beihilfebegrenzung im Basistarif

Neu aufgelegt im August 2026 Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern  für nur 7,50 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versand)

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

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Meldungen zur Beihilfe des Bundes und der Länder:

Beihilfe: Keine Beihilfebegrenzung im Basistarif

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Begrenzung des Beihilfeanspruchs für im Basistarif privat krankenversicherte beihilfeberechtigte BeamtInnen sowie ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstößt. Bislang findet sich eine einschränkende Regelung unter anderem in der Bundesbeihilfeverordnung. Danach wird für in Anspruch genommene ärztliche Leistungen nicht der erhöhte Gebührensatz von maximal 2,3 als beihilfefähig anerkannt – auch wenn der Arzt die erbrachten Leistungen mit diesem berechnet hat – sondern nur der Gebührensatz, der nach Anwendung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage kommt. Das Gericht sieht darin eine Benachteiligung von Beihilfeberechtigten, die alternativlos im Basistarif versichert sind, gegenüber BeamtInnen, die in regulären Tarifen bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Dieser bislang geltenden Regelung fehle es einem sachlichen Rechtfertigungsgrund. Geklagt hatte ein Bundesbeamter sowie ein Beamter des Landes Berlin. Der DGB hatte die Schlechterstellung von im Basistarif versicherten Beihilfeberechtigten in der Vergangenheit ebenfalls immer wieder kritisiert und hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, das Urteil zeitnah in der Bundesbeihilfeverordnung zu berücksichtigen. (BVerwG 5 C 16.13 und 5 C 40.13 – Urteile vom 17. April 2014)

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 05/2014


 

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