Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beihilfe: Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter

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Beihilfe: Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter

Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Beide Gruppen erhalten zwar Beihilfe, doch der Dienstherr deckt nur einen Teil dieser Krankheitskosten ab. Deshalb sollten sich Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter noch vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis über die jeweiligen Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherer „schlau“ machen. Erst informieren, dann vergleichen und wenn es passt „unterschreiben“. Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab – je nach Familienstand (ledig/verh.) sind das in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Kosten. Für die Restkosten müssen Sie eine „private Krankenversicherung“ abschließen.

Mit der privaten Krankenversicherung werden sie beim Arzt als Privatpatient behandelt. Die verschiedenen Beihilfevorschriften enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche, deshalb ist es ratsam den passenden Beihilfetarif auszuwählen. Hierbei hilft Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG.

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe 01/2014


 

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