Bundesbeihilfeverordnung
Die Beihilfe
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Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

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Die BBBank - Die Bank für Beamte und den öffentlichen Dienst hat ein sogenanntes Bezügekonto mit kostenfreier Kontoführung eingeführt. 

Das Bezügekonto für den öffentlichen Dienst hat mehrere Leistungsvorteile: Kostenfreie Kontoführung, Kostenfreie BankCard, ein DispoAbrufkredit bis zum 6-fachen der Monatsbezüge zu attraktiven Konditionen (z.Zt. 7,99 %). Von den Vorteilen des Bezügekontos können alle Beamten, Beamtenanwärter, Ruhestandsbeamten und Tarifkräfte sowie Auszubildende im öffentlichen Dienst profitieren.

Neugierig? Hier erfahren Sie mehr: www.der-oeffentliche-sektor.de


Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

Beim Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen hat die Beihilfeberechtigung
- aus einem Dienstverhältnis Vorrang gegenüber einer Behilfeberechtigung
a) aus einem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger oder
b) als berücksichtigungsfähigem Angehörigen.

- auf Grund eines neuen Versorgungsbezugs Vorrang gegenüber der Beihilfeberechtigung auf Grund früherer Versorgungsbezüge,

- nach anderen als beamtenrechtlichen Vorschriften Vorrang gegenüber einer Beihilfeberechtigung
a) aus einem Rechtsverhältnis als Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger,
b) als berücksichtigungsfähigem Angehörigen.

Beihilfe zu Aufwendungen für ein Kind, das bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig ist, wird demjenigen gewährt, der das Kindergeld bezieht.



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